Kirchliche Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

Teilrevidierte Kirchenverfassung der Römisch-katholischen Kirche Baselland mit grossem Mehr angenommen

 

Am 9. Juni 2024 wurde die überabeitete Verfassung der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft von den stimmberechtigten Mitgliedern ab 16 Jahren mit 88.56 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 19.73 Prozent. Mit den Anpassungen wird ein zeitgemässer Rahmen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen geschaffen und den kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen des vergangenen Jahrzehnts Rechnung getragen.

 

Die wichtigsten Änderungen

Anstoss für die Teilrevision der Kirchenverfassung gab eine Motion der Synode zur erleichterten Fusion von Kirchgemeinden. Durch die Annahme der Verfassungsrevision wird diese erleichterte Fusion von Kirchgemeinden ermöglicht: Für Änderungen im Bestand der Kirchgemeinden müssen künftig lediglich in den betroffenen Kirchgemeinden Volksabstimmungen durchgeführt werden, und nicht mehr in der gesamten Landeskirche. Gemäss dem neuen § 6 des basellandschaftlichen Kirchengesetzes kann die Landeskirche nämlich in Form eines kirchlichen Erlasses (Verordnung) festlegen, wie die Gliederung der Landeskirche in Kirchgemeinden geregelt ist.

 

Weiter werden Zusammensetzung und Mitgliederzahl verschiedener Gremien auch den kirchlichen Strukturen angepasst und diverse kirchliche Bergriffe ersetzt, wodurch das duale System der Röm.-kath. Kirche im Kanton Basel-Landschaft und in vielen weiteren Kantonen, welches die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben der pastoralen und der staatskirchenrechtlichen Seite regelt, besser zum Ausdruck kommen kann.

 

Freude über das klare Ergebnis

Landeskirchenratspräsident Dr. Ivo Corvini-Mohn zeigt sich erfreut über die deutliche Zustimmung zur Änderung der Kirchenverfassung: «Das klare Votum von 88.56 Prozent bestätigt, dass unsere Mitglieder die Änderungen klar befürworten. Mit der teilrevidierten Kirchenverfassung passen wir uns den aktuellen Gegebenheiten an und können als Kirche in Zukunft flexibler agieren.»

 

Kirchliche Abstimmungsresultate vom 9. Juni 2024 KiV