Kirchgemeinden

Die Kirchgemeinden haben die Aufgabe, den Pfarreien die materiellen und finanziellen Mittel zur Gestaltung des kirchlichen Lebens, der Seelsorge, des sozialen Engagements und der Gottesdienste zur Verfügung zu stellen.

Der Kirchgemeinderat ist verantwortlich für die Verwaltung der Steuergelder sowie für den Unterhalt und Betrieb der Gebäude. Als Arbeitgeber ist er zuständig für Anstellung und Belange des Personals, das in Arbeits-bereichen ausserhalb der Pastoral tätig ist. Der Rat besteht aus sechs gewählten Mitgliedern und dem Gemeindeleiter. 

Die Organisation der Landeskirche mit ihren Kirchgemeinden entspricht im Wesentlichen der Struktur des Kantons mit den Gemeinden.

Klicken Sie rechts auf die Gemeinden, um Kontakte und weitere Informationen anzuzeigen.

Kirchgemeindekonferenz

Zweimal jährlich lädt der Landeskirchenrat die Präsidien, Kassier und Verwaltung der Kirchgemeinden zu einer Konferenz als Plattform für Information und Austausch ein.

Nachstehend können die Unterlagen der vergangenen Sitzungen abgerufen werden: