Bausubventionskommission
Zur Subventionierung von Bauvorhaben der Kirchgemeinden führt die Landeskirche einen Baufonds. Diesem wird alljährlich ein Teil der Kirchen-steuer der juristischen Personen zugewiesen. Anspruch auf Subvention haben die Kirchgemeinden für ihre Bauvorhaben sowie deren Grund-ausstattung.
Das Begehren um Subvention ergeht an den Landeskirchenrat und wird von der Bausubventionskommission geprüft.
Dem Gesuch sind die genehmigten, detaillierten Bauabrechnungen und/oder die Kaufverträge mit den dazugehörigen Abrechnungen über die Gebühren sowie ein Bericht über die allfälligen Eigenleistungen (z.B. Fronarbeit), ferner der ausgefüllte Fragebogen, die neuesten Brandlagerschatzungsprotokolle der übrigen Liegenschaften sowie der Ausweis über die in der gleichen Sache erhaltenen oder zugesagten Subsidien von Bund, Kantonen, Gemeinden usw.