Landeskirchenparlament
Das Landeskirchenparlament ist die oberste Behörde der Landeskirche. Es besteht aus:
- pro Pastoralraum auf dem Gebiet der Landeskirche je ein Mitglied der jeweiligen Pastoralraumkonferenz
- 87 Abgeordneten, die von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden, wobei jede Kirchgemeinde mindestens eine abgeordnete Person stellt
Das Landeskirchenparlemtn tagt ordentlich jährlich zweimal. Es befindet sich in ihrer 19. Amtsperiode, welche vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2029 dauert.
Aktuelle Sitzungsunterlagen finden Sie unter Dokumente & Downloads.