Büro der Synode
Die Synode bestimmt gemäss §18 Abs. 3 KiV nach Erwahrung der Wahlen aus ihrer Mitte für ihre Amtsperiode ein Büro. Es besteht aus 5 Mitgliedern.
Die Präsidentin bzw. der Präsident bestimmt die Sitzungen der Synode und des Büros und handhabt die Geschäftsordnung, sorgt für die Behandlung nicht erledigter Geschäfte, empfängt alle an die Synode gerichteten Schreiben und unterzeichnet mit der Protokollführerin/dem Protokollführer alle von der Synode ausgehenden Akten sowie die Sitzungsprotokolle. Zum Aufgabenbereich gehört ferner die Überwachung der Tätigkeit der Synoden- Kommissionen.
Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident amtet als Stellvertretung des Präsidiums, führt die Rednerliste und ist dem Präsidium in der Erfüllung der Amtsaufgaben behilflich.
Die Protokollführerin bzw. der Protokollführer verfasst das Protokoll, führt das Aktuariat der Synode und legt die vorläufigen Sitzungsprotokolle der Synode innerhalb von 10 Wochen den Abgeordneten und dem Landeskirchenrat vor.
Weitere Aufgaben werden dem Büro durch die Geschäftsordnung der Synode übertragen.